Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

1. Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von BEUCHAT WORKS erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2. Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote von BEUCHAT WORKS in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.

3. Preise
Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die aktuellen Preise sind im Online-Shop publiziert, Preisänderungen und Fehler vorbehalten.

4. Liefer- und Leistungszeit
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die BEUCHAT WORKS steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der BEUCHAT WORKS durch Zulieferanten und Hersteller.

5. Annahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann BEUCHAT WORKS die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. BEUCHAT WORKS ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

6. Lieferung
Bei Lieferung muss die Zugänglichkeit für die Ware durch den Kunden gewährleistet werden.
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt BEUCHAT WORKS und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.

7. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch BEUCHAT WORKS hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

8. Gewährleistung
Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 2 Jahre, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung, oder Fremdeingriff zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen BEUCHAT WORKS stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

9. Gewährleistung My First Table (Tischaufsatz für Stokke Tripp Trapp®)
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Tischaufsatz My First Table für den Hochstuhl Tripp Trapp® von Stokke weder den Holzbügel, noch das Baby-Set von Stokke für Kleinkinder ersetzt. Eine Sitzverkleinerung (der Holzbügel mit Lederlasche oder das Baby-Set) sind für Kleinkinder unumgänglich. In diesem Zusammenhang lehnen wir jegliche Haftung ab.

10. Gewährleistung Material My First Table (Tischaufsatz für Stokke Tripp Trapp®)
My First Table für den Hochstuhl Tripp Trapp® von Stokke® wird aus bakelisiertem Sperrholz hergestellt. Das ist eine Industrieplatte die Farbdifferenzen, Einschlüsse, Schleifspuren, und Kratzer haben kann. Sperrholz besteht aus miteinander verleimten Holzschichten, daher können sich die Platten verziehen.

Für Farbdifferenzen, Einschlüsse, Schleifspuren, Kratzer und Verzug lehnen wir jegliche Haftung ab.

10. Retouren
Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil mit einer Kopie der Rechnung, mit der das Teil geliefert wurde, an BEUCHAT WORKS eingeschickt oder angeliefert wird. Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von BEUCHAT WORKS und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung zu erfolgen. Produkte die wir auf Kundenwunsch beschaffen sind von der Rücksendung ausgeschlossen. Durch den Austausch von Teilen treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Nach Eingang und Prüfung der Ware wird ein bereits bezahlter Kaufpreis dem Kunden gutgeschrieben. Vorbehalten bleibt jedoch ein Abzug des zu erstattenden Kaufpreises bzw. eine Rechnungsstellung für mögliche Beschädigungen, übermässige Abnutzung der Ware oder Versandkosten der Ware. 

11. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von BEUCHAT WORKS.

12. Zahlung
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per sofort oder innert 10 Tagen rein netto zahlbar, soweit nichts anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist BEUCHAT WORKS auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

13. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.

14. Datenschutz
Die Datenschutzerklärung ist integrierter Bestandteil dieser AGB. Mit der Akzeptanz dieser AGBs erklären Sie auch der Datenschutzerklärung zuzustimmen.

15. Gerichtsstand
Dornach ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

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